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Studieren mit Care-Aufgaben stellt einen manchmal vor echte Herausforderungen – wir unterstützen Sie mit Beratung und Informationen. 

Hier finden Sie kompakte Infos zu Elternzeit, Mutterschutz, Studienorganisation, Urlaubssemester und Teilzeitstudium, damit Sie Ihr Studium flexibel und gut geplant gestalten können. 

Schauen Sie sich in Ruhe um – wir begleiten Sie dabei, Familie und Studium unter einen Hut zu bekommen.

Das Mutterschutzgesetz schützt vor Gesundheitsrisiken während der Schwangerschaft und gibt Ihnen besondere Rechte, damit Sie während der Schwangerschaft nicht benachteiligt werden und Sie gut und sicher weiterstudieren können. 

Wenn Sie schwanger sind oder stillen, melden Sie sich daher bitte im Studierendensekretariat, damit Sie unterstützt werden können. 

Umfangreiche Informationen zum Mutterschutz und alle notwendigen Formulare finden Sie demnächst im Intranet. Gerne beraten wir sie im Gleichstellungsreferat auch in Bezug auf ihre individuelle Situation.

Elternzeit bezeichnet nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit den Rechtsanspruch berufstätiger Väter und Mütter, bis zu drei Jahre pro Kind von der Arbeit freigestellt zu werden bzw. die Arbeitszeit zu reduzieren. Prinzipiell gilt der Anspruch bis zum 3. Geburtstag des Kindes, bis zu 24 Monate können aber auch zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden.

Auch Studierende haben Anspruch auf Elternzeit. Auch in der Elternzeit kann das Studium selbst kann ohne Einschränkungen fortgesetzt werden. Wenn Sie aber erwerbstätig sind, gilt eine Wochenstundenbegrenzung von derzeit 32 Stunden. Ob Elternzeit für Sie sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzliche Informationen erhalten sie über das Familienportal des Bundes.

Die Gleichstellungsreferentin Jacqueline Zoller berät Sie zudem gerne zu ihrer konkreten Situation und überlegt mit Ihnen, wie Sie Ihr Studium gut fortsetzen können (Link zu Jacqueline). 

In weiten Teilen können Sie sich Ihren Stundenplan selbst zusammenstellen und damit aussuchen, wann ihre Kurse stattfinden. Allerdings gib es Pflichtveranstaltungen, die auch nachmittags liegen können. Zudem kann es auch vorkommen, dass Sie aufgrund von Platzbeschränkungen nicht für alle Kurse zugelassen werden. Manchmal ist ein Wechsel in der ersten oder zweiten Semesterwoche möglich, sprechen sie dafür mit der jeweiligen Dozent*in.

Habe ich die Möglichkeit, aufgrund von Care-Verpflichtung meine Wunschkurse vorrangig auszusuchen?
Bislang besteht diese Möglichkeit leider nicht. Sie können nur nachträglich versuchen, die Kurse zu wechseln (s.o.). 

Können Vorlesungen oder Seminare von Hause nachgehört oder nachgearbeitet werden?
Das Studium an der PHSG ist ein Präsenzstudium. Das ist auch wichtig, weil sich Diskussionen und Erkenntnisse in Seminaren entwickeln, nicht in der Arbeit alleine. Ohne regelmäßige und aktive Teilnahme ist ein Studium daher nicht erfolgreich. Zugleich haben Seminare und Vorlesungen unterschiedliche Lehrformen, insbesondere Vorlesungen mit wenigen interaktiven Teilen werden zum Teil auch hybrid angeboten, Sollten Sie aufgrund von Care-Verpflichtung wissen, dass sie an einigen Veranstaltungen nicht teilnehmen können, besprechen sie mit ihren Dozierenden, ob und wie sie die Inhalte und die Arbeit nachholen können. Die meisten Dozierenden unterstützen sie gern! 

Wie werden die Fehltage gehandhabt, wenn zum Beispiel ein Kind krank ist oder ich keine Betreuung habe?
Besprechen Sie mit ihren Dozierenden, ob Sie ihr Kind nicht mit in das Seminar bringen können. Viele Dozierende sind gerne dazu bereit. Sofern sie nicht teilnehmen können, gilt dies als regulärer Fehltermin. 

Ein Urlaubssemester kann vor allem aufgrund von Care-Verpflichtungen genommen werden. Wenn Sie Schwanger sind oder Kinder im Alter bis zu drei Jahren haben, können Sie zudem an Lehrveranstaltungen teilnehmen und Studien- und Prüfungsleistungen erbringen. 

Achten Sie aber darauf, dass Sie in dieser Zeit kein BAföG erhalten, und auch ihr eigenes Kindergeld (sofern Sie Kindergeldberechtigt sind) wird in dieser Zeit nicht gezahlt. Allerdings haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. 

Die erste Anlaufstelle für Informationen und für Beantragungen ist das Prüfungsamt. Gerne beraten wir Sie aber auch dazu, wie sie am besten Studium und Care-Arbeit unter einen Hut bringen!

Im Teilzeitstudium belegen sie regulär stattfindenden Kurse, erbringen aber für eine begrenzte Zeit nur etwa 50% der Studienleistungen. Sie dürfen daher nicht mehr als 36 Leistungspunkte im Jahr erwerben. Aktuell haben Sie aus vier Gründen ein Anrecht auf ein Teilzeitstudium: 

1. Bei einer Erwerbstätigkeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 10 Stunden. 

2. Bei Behinderung oder chronischer Erkrankung, die die Studierfähigkeit oder die zeitlichen Ressourcen so herabsetzt, dass ein ordnungsgemäßes Vollzeitstudium ausgeschlossen ist. 

3. Bei einer Schwangerschaft, während der Schutzfristen im Sinne des Mutterschutzgesetzes oder bei der Betreuung eines Kindes bis zum 14. Lebensjahr, das im eigenen Haushalt lebt. 

4. Bei der Betreuung oder Pflege eines bzw. einer pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Gesetzes über die Pflegezeit.

Lassen Sie sich gerne von uns beraten, ob ein Teilzeitstudium für Sie interessant sein könnte! Der Beginn eines Teilzeitstudiums bedeutet nämlich in der Regel, dass sie keinen Anspruch auf BAföG mehr haben, daher informieren Sie sich am besten schon vor der Antragstellung beim BAföG-Amt. Auch bedeutet in Teilzeit studieren nicht, dass die Seminare und Vorlesungen nur vormittags stattfinden. In der Teilzeitstudiensatzung der PH finden Sie zudem weitere Informationen.