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Zulassung per Losverfahren

Sie interessieren sich für die Aufnahme eines Studiums, haben aber die Bewerbungsfrist verpasst? Sollten nach Abschluss eines Zulassungs- und Immatrikulationsverfahrens noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen, können diese per Losverfahren vergeben werden.

Anträge auf Losverfahren können bis 15. September (Studienstart im Wintersemester) bzw. 15. März (Studienstart im Sommersemester) gestellt werden.

Freie Studienplätze für das Sommersemester 2026

In den folgenden Studiengängen sind Bewerbungen für das Sommersemester 2026 trotz verstichener Bewerbungsfrist noch bis 15. März per Antrag auf Teilnahme am Losverfahren (s. unten: “Informationen zum Losverfahren”) möglich:

B.A. Lehramt Grundschule
M.Ed. Lehramt Grundschule
M.Ed. Lehramt Sekundarstufe I
M.A. Bildungsmanagement und Leadership im Elementarbereich
M.Sc. Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen (Ingenieurpädagogik)
M.A. Kindheits- und Sozialpädagogik
M.A. Pflegepädagogik

Achtung: Die Bewerbungsfrist des Studiengangs B.A. Lehramt Sekundarstufe I endet am 15. März. Für diesen Studiengang können Sie sich bis zu diesem Stichtag noch regulär über unser Online-Bewerbungsportal bewerben!